Viele Arbeitsplätze – insbesondere am Bildschirm – sind mit Sehen im sogenannten Nah- und Zwischenbereich (30 bis 120 Zentimeter) verbunden. Das Gleiche gilt für Musiker, für Chirurgen oder auch Uhrmacher.
Optimale Lösungen für ein entspannten Sehen am Arbeitsplatz bieten Korrekturen mit speziellen Arbeitsplatzbrillen. Sie lassen sich nicht nur am Bildschirm nutzen, sondern überall dort, wo es auf individuelle Sehentfernungen im Nah- und Zwischenbereich ankommt. In manchen Fällen kann eine Arbeitsplatzbrille auch eine bessere Alternative zur reinen Lesebrille sein.
Sehtest (G37-Untersuchungen) und Arbeitsplatzbrille
Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) dient dem Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern. Bereits seit 1996 trägt diese „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten“ Sorge dafür, dass gewisse Standards eingehalten werden, die die Gesundheit der Arbeitnehmer schützen sollen. Unter anderem sind Mindestanforderungen an Computerarbeitsplätzen festgelegt. Dazu zählen definierte Abstände und Beleuchtungen, aber auch ein regelmäßiger Sehtest und bei Bedarf eine Bildschirmarbeitsbrille gehören dazu. Mittlerweile ist die Bildschirmarbeitsverordnung Teil der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Gemäß ArbStättV und BildscharbV sind in der Regel vom Arbeitgeber die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille zu übernehmen – allerdings nur für eine medizinisch notwendige Basisausführung einer Arbeitsplatzbrille. Aufpreise für „Luxusausstattungen“ wie spezielle Gläser oder besondere Gestelle sind vom Beschäftigten selbst zu übernehmen.
Wie werden Arbeitsplatzbrillen angepasst?
Um eine Arbeitsplatzbrille optimal anzupassen und den notwendigen Tragekomfort zu gewährleisten, ist eine Analyse der Arbeitsplatzsituation, der Lichtverhältnisse (zur Blendungsvermeidung) und des Bildschirmstandorts vorzunehmen und die damit für die Augen bestehende Belastung zu erfassen.
Wir führen in unserer Augenarztpraxis in der Münchner Innenstadt Prüfungen der Augen und des Sehvermögens (Sehschärfe) im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen G-37-Untersuchungen durch. Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Wann ist eine Arbeitsplatzbrille sinnvoll?
Eine Arbeitsplatzbrille ist spätestens dann sinnvoll und unbedingt zu empfehlen, wenn sich Beschwerden beim Sehen am Arbeitsplatz, speziell am Bildschirm zeigen. Durch lange Bildschirmarbeitszeiten und wenig Blinzeln entstehen häufig Augenprobleme, die sich durch trockene und/oder rote Augen, aber auch Kopfschmerzen äußern.
Als Augenarzt in München sind wir Ansprechpartner für Sehprobleme am Arbeitsplatz. In unserer mit modernsten Untersuchungsinstrumenten ausgestatteten privaten Augenpraxis in der Münchner Innenstadt klären wir Ihre Augenprobleme umfassend ab und beraten Sie in Bezug auf mögliche Korrekturmöglichkeiten. Für ein möglichst optimales Sehen in allen Lebensabschnitten.